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BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 8.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Umfang der Bindung an einen außergerichtlichen Vergleich - Recht auf erhöhte Versorgung bei nicht erfolgter Wiederanstellung des Geschädigte entsprechend einem ihm zuerkannten Anspruch - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.02.1963 - VIII C 54.62
Bestimmung des Zahlungsbeginns für ein erhöhtes Ruhegehalt bei Unterbleiben der …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 8.73
Dabei handelt es sich nicht um einen Schadensausgleich für das verfolgungsbedingte Unrecht, vielmehr um eine situationsbedingte Zusatzleistung des zur Wiedergutmachung verpflichteten Dienstherrn; diese Regelung soll nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. das Urteil vom 21. Februar 1963 - BVerwG VIII C 54.62 - [NJW/RzW 1963, 478 = RiA 1963, 255] mit weiteren Hinweisen) einerseits einen finanziellen Druck auf den zur Wiedergutmachung verpflichteten Dienstherrn ausüben, seiner Rechtspflicht zur Wiederanstellung des Geschädigten nachzukommen, andererseits dem Geschädigten einen finanziellen Ausgleich verschaffen, wenn die Wiederanstellung aus Gründen unterbleibt, die er nicht zu vertreten hat.